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Ausschüsse

  • Ausschuss für Familie und Jugend des Bundesrates
  • Unterrichtsausschuss des Bundesrates 
  • EU-Ausschuss des Bundesrates 
  • Kinderrechteausschuss des Bundesrates 
  • Ausschuss für Wissenschaft und Forschung des Bundesrates
  • Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur des Bundesrates

Ersatzausschüsse

  • Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz des Bundesrates 
  • Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Bundesrates
  • Ausschuss für innere Angelegenheiten des Bundesrates
  • Finanzausschuss des Bundesrates 
  • Landesverteidigungsausschuss des Bundesrates
  • Wirtschaftsausschuss des Bundesrates
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Struktur

Der Bundesrat hat 61 Mitglieder. Seine primäre Aufgabe ist die Vertretung der Interessen der Länder im Prozess der Bundesgesetzgebung, weswegen er auch oft als "Länderkammer" bezeichnet wird. Seine Mitglieder werden von den Landtagen der neun österreichischen Bundesländer entsandt.

Aufgaben

Der Bundesrat übt gemeinsam mit dem Nationalrat die Gesetzgebung des Bundes aus. Er hat ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates, das in der Regel aufschiebende, in einigen Fällen absolute Wirkung hat. Der Bundesrat verfügt über zahlreiche Kontrollmöglichkeiten und hat bedeutende Mitwirkung an Belangen betreffend der EU-Gesetzgebung.

Mitglieder

Die Anzahl der Mitglieder des Bundesrates ändert sich mit der Bevölkerungsentwicklung in den Bundesländern. Derzeit gibt es im Bundesrat 61 Mitglieder. Sie werden von den jeweiligen Landtagen entsandt und müssen die Interessen der Länder im Prozess der Bundesgesetzgebung vertreten. Nach Landtagswahlen werden die Bundesratsmandate nach dem Wahlergebnis aufgeschlüsselt neu vergeben. Im Sitzungssaal sitzen die Abgeordneten nicht nach Ländern, sondern nach Fraktionen verteilt.
© 2024 Martina Ess